4. Mose 15:30 Textbibel 1899 (TEXT)

Wenn aber jemand vorsätzlich sündigt, er sei ein Landeseingeborner oder ein Fremder, der lästert Jahwe; ein solcher soll hinweggetilgt werden aus seinen Volksgenossen.

4. Mose 15

4. Mose 15:26-32