4. Mose 15:29 Textbibel 1899 (TEXT)

Ein und dieselbe Bestimmung gilt für euch, - für den Landeseingebornen unter den Israeliten, wie für den Fremden, der sich unter ihnen aufhält, - wenn jemand unvorsätzlich etwas thut.

4. Mose 15

4. Mose 15:22-34