2. Mose 22:8 Textbibel 1899 (TEXT)

Wenn jedoch der Dieb nicht ausfindig gemacht wird, so soll der Besitzer des Hauses vor Gott hintreten, damit entschieden werde, daß er sich am Eigentume des anderen nicht vergriffen habe.

2. Mose 22

2. Mose 22:1-17