2. Mose 22:7 Textbibel 1899 (TEXT)

Wenn einer dem andern Geld oder Kostbarkeiten zum Aufbewahren übergeben hat, und dies aus dem Hause des Betreffenden gestohlen wird, so muß der Dieb, wenn er ausfindig gemacht wird, das Doppelte als Ersatz entrichten.

2. Mose 22

2. Mose 22:1-15