6. wenn einer ohne Klage ist, Eines Weibes Mann, gläubige Kinder hat, denen man nicht leichtsinniges oder unbotmäßiges Leben vorwerfen kann.
7. Denn der Bischof muß unbescholten sein, als Haushalter Gottes, nicht eigenmächtig, nicht jähzornig, kein Trinker, kein Schläger, kein Wucherer,
8. sondern gastfrei, dem Guten zugethan, sittsam, gerecht, heilig, enthaltsam,
9. festhaltend an dem lehrgemäß bewährten Wort, damit er im Stande sei, in der gesunden Lehre ebensowohl zu ermahnen, als auch die Widersprechenden zu überführen.
10. Denn es gibt viele unbotmäßige Leute, die mit nichtigen Reden den Sinn verwirren, namentlich solche aus der Beschneidung;