12. Wohl dem Manne, den du zurechtweisest, Jah, und aus deinem Gesetze belehrst,
13. ihm Ruhe zu schaffen vor Unglückstagen, bis dem Gottlosen die Grube gegraben wird.
14. Denn Jahwe wird sein Volk nicht verstoßen, noch sein Besitztum preisgeben.
15. Denn auf Gerechtigkeit wird der Rechtsspruch hinauskommen, und dem werden sich anschließen alle, die redliches Sinnes sind.