28. auch das wäre ein Vergehen, vom Richter zu strafen, weil ich Gotte droben geheuchelt hätte -
29. Wenn ich mich freute über das Unglück meines Feindes und frohlockte, wenn ihn Unheil traf, -
30. aber nie habe ich meinem Munde gestattet, zu sündigen, indem ich ihm fluchend den Tod anwünschte -
31. Wenn meine Hausgenossen nicht sagen mußten: "Wann wäre jemand von seinem Fleische nicht satt geworden!"
32. Der Fremdling durfte nicht im Freien übernachten, meine Thüren öffnete ich dem Wanderer -
33. Wenn ich, wie Menschen thun, meine Sünden verheimlichte, indem ich meine Schuld in meinem Busen verbarg,