Sämtliche Oberbeamte des Reichs, die Vorsteher, Satrapen, Minister und Statthalter sind übereingekommen, daß der König eine Verordnung erlassen und ein Verbot aufstellen möge, wonach jeder, der binnen dreißig Tagen an irgend einen Gott oder Menschen eine Bitte zu richten wagt, außer an dich, o König, in die Löwengrube geworfen wird.