5. Mose 25:2 Textbibel 1899 (TEXT)

so soll der Richter, wenn sich herausgestellt hat, daß der Schuldige Prügelstrafe verdient, denselben hinlegen und ihm in seiner Gegenwart eine seiner Schuld entsprechende Anzahl Hiebe geben lassen.

5. Mose 25

5. Mose 25:1-8