5. Mose 18:3-5 Textbibel 1899 (TEXT)

3. Und dies ist das Recht, das die Priester gegenüber dem Volke, gegenüber denen haben sollen, welche ein Opfer, sei es ein Rind oder ein Schaf, schlachten: Man hat davon dem Priester das Vorderbein, die beiden Kinnbacken und den Magen zu geben.

4. Das Vorzüglichste von deinem Getreide, Most und Öl, sowie das Vorzüglichste von der Schur deiner Schafe hast du ihm zu geben.

5. Denn ihn hat Jahwe, dein Gott, aus allen deinen Stämmen erwählt, daß er und seine Söhne allezeit im Namen Jahwes priesterlichen Dienst thun.

5. Mose 18