4. Mose 6:13 Textbibel 1899 (TEXT)

Und dies sind die Bestimmungen in betreff des Gottgeweihten: wenn die von ihm gelobte Weihezeit um ist, soll man ihn vor die Thüre des Offenbarungszeltes bringen.

4. Mose 6

4. Mose 6:10-22