4. Mose 30:2 Textbibel 1899 (TEXT)

Wenn jemand Jahwe ein Gelübde thut oder einen Eid schwört, durch den er sich selbst zu einer Enthaltung verpflichtet, so soll er sein Wort nicht brechen, genau so, wie er es ausgesprochen hat, soll er handeln.

4. Mose 30

4. Mose 30:1-4