1. Im siebenten Monat aber, am ersten des Monats, sollt ihr Festversammlung am Heiligtum abhalten; da dürft ihr keinerlei Werktagsarbeit verrichten: als Tag des Lärmblasens soll er euch gelten.
2. Da sollt ihr als Brandopfer zum lieblichen Geruch für Jahwe herrichten: einen jungen Stier, einen Widder und sieben fehllose, einjährige Lämmer.
3. Dazu als Speisopfer mit Öl angemachtes Feinmehl; drei Zehntel zu dem Farren, zwei Zehntel zu dem Widder
4. und je ein Zehntel zu jedem der sieben Lämmer.
5. Ferner einen Ziegenbock als Sündopfer, um euch Sühne zu schaffen, -
6. außer dem Neumond-Brandopfer und dem zugehörigen Speisopfer, sowie außer dem regelmäßigen Brandopfer und dem zugehörigen Speisopfer und den Trankopfern, die ihnen beizugeben sind, wie es sich gebührt - zum lieblichen Geruch, als ein Jahwe dargebrachtes Feueropfer.