29. Alles, was männlich ist unter den Priestern, darf es essen; hochheilig ist es.
30. Alle die Sündopfer aber, von denen ein Teil des Blutes ins Offenbarungszelt gebracht worden ist, um die Sühnegebräuche im Heiligtume zu vollziehen, dürfen nicht gegessen werden, sondern sind zu verbrennen.