3. Mose 4:21-25 Textbibel 1899 (TEXT)

21. Den Farren aber soll man hinaus vor das Lager schaffen und ihn verbrennen, wie man den ersterwähnten Stier verbrannt hat. Dies ist das Gemeinde-Sündopfer.

22. Wenn sich ein Fürst vergeht und unvorsätzlich irgend eines der Verbote Jahwes, seines Gottes, übertritt und so in Schuld gerät,

23. und das Vergehen, dessen er sich schuldig gemacht hat, ihm kundgegeben worden ist, so soll er einen fehllosen Ziegenbock als Opfergabe bringen,

24. die Hand auf den Kopf des Bockes stemmen und ihn schlachten, da, wo man die Brandopfer vor Jahwe zu schlachten pflegt; ein Sündopfer ist es.

25. Sodann soll der Priester etwas von dem Blute des Sündopfers mit dem Finger nehmen und an die Hörner des Brandopferaltars streichen; sein übriges Blut aber soll er am Brandopferaltar auf den Boden gießen.

3. Mose 4