24. Daher sollt ihr in dem Lande, das ihr zu eigen habt, überall eine Wiedereinlösung von Grund und Boden gestatten.
25. Wenn dein Bruder verarmt und etwas von seinem Besitztume verkauft, so soll sein nächster Verwandter als Löser für ihn eintreten und das, was sein Verwandter verkauft hat, wieder einlösen.
26. Und wenn jemand keinen Löser hat, aber so viel zu beschaffen vermag, als er zur Wiedereinlösung bedarf,
27. so soll er die Jahre, die seit dem Verkaufe verflossen sind, in Anrechnung bringen; was darüber ist, soll er demjenigen, an den er verkauft hat, zurückerstatten, damit er wieder zu seinem Besitztum komme.