4. Dies sind die Festzeiten Jahwes, mit Festversammlungen am Heiligtume, die ihr auszurufen habt, ein jedes zu seiner Zeit.
5. Im ersten Monat, am vierzehnten des Monats gegen Abend findet Passahfeier für Jahwe statt.
6. Am fünfzehnten Tage aber desselben Monats ist Jahwe das Fest der ungesäuerten Brote zu feiern; sieben Tage lang müßt ihr ungesäuerte Brote essen.
7. Am ersten Tage habt ihr Festversammlung am Heiligtume zu halten; da dürft ihr keinerlei Werktagsarbeit verrichten.
8. Und sieben Tage hindurch habt ihr Jahwe ein Feueropfer darzubringen; am siebenten Tage findet Festversammlung am Heiligtume statt, da dürft ihr keinerlei Werktagsarbeit verrichten.