3. Mose 21:18-22 Textbibel 1899 (TEXT)

18. Denn wer irgend ein Leibesgebrechen hat, darf nicht herzutreten, er sei nun blind oder lahm oder im Gesicht verstümmelt oder mit einem zu langen Gliede behaftet

19. oder habe ein gebrochenes Bein oder einen gebrochenen Arm

20. oder sei bucklig oder unnatürlich abgemagert oder habe weiße Flecken im Auge oder leide an Krätze oder Flechten oder an einem Hodenbruch.

21. Keiner von den Nachkommen Aarons, des Priesters, der ein Leibesgebrechen hat, darf herzunahen, um die Feueropfer Jahwes darzubringen; hat er ein Leibesgebrechen, so darf er nicht herzunahen, die Speise seines Gottes darzubringen.

22. Von der Speise seines Gottes, sowohl den hochheiligen, als den heiligen Gaben, darf er essen.

3. Mose 21