37. Für euch aber dürft ihr kein Räucherwerk bereiten nach dem Mischungsverhältnis, wie es bei dem stattfindet, welches du bereiten sollst; als etwas Jahwe Geheiligtes soll es dir gelten.
38. Sollte jemand seinesgleichen bereiten, um sich an seinem Geruche zu ergötzen, so soll er hinweggetilgt werden aus seinen Volksgenossen.