31. Ferner sollst du einen Leuchter von gediegenem Gold anfertigen; in getriebener Arbeit soll dieser Leuchter, sein Fußgestell und sein Schaft angefertigt werden, und an ihm sollen sich Blumenkelche - Knollen mit Blüten - befinden.
32. Von seinen Seiten aber sollen sechs Röhren ausgehen, je drei auf jeder Seite des Leuchters.
33. An jeder Röhre sollen sich drei mandelblütenförmige Blumenkelche - je ein Knollen mit Blüte - befinden; so an allen sechs Röhren, die von dem Leuchter ausgehen.
34. Am Leuchter selbst aber sollen sich vier Blumenkelche befinden, mandelblütenförmige Knollen mit Blüten,
35. und zwar jedesmal ein Knollen unter jedem der drei Röhrenpaare an ihm, - der sechs Röhren, die von dem Leuchter ausgehen.
36. Ihre Knollen und Röhren sollen aus einem Stück mit ihm sein; alles getriebene Arbeit aus einem Stück, von gediegenem Golde.
37. Du sollst auch sieben Lampen für ihn anfertigen, und man soll ihm die Lampen aufsetzen, damit sie den Platz vor ihm beleuchten.
38. Die zu ihm gehörenden Lichtscheren und Pfannen sollen aus gediegenem Golde sein.