2. Mose 23:2-18 Textbibel 1899 (TEXT)

2. Du sollst nicht dem großen Haufen folgen, um Böses zu thun. Bei einer Rechtssache sollst du nicht, der Mehrheit dich anschließend, Aussagen machen und so das Recht beugen.

3. Du sollst nicht die Partei des Angesehenen ergreifen, wenn er eine Rechtssache hat.

4. Wenn du einen deinem Feinde gehörenden Ochsen oder Esel findest, der sich verirrt hat, so sollst du ihm denselben zurückbringen.

5. Wenn du siehst, daß der Esel deines Feindes unter seiner Last zusammengebrochen ist, so gehe nicht etwa an ihm vorüber, sondern hilf ihm, den Esel zu befreien.

6. Du sollst das Recht des Armen, der unter euch ist, nicht beugen, wenn er eine Streitsache hat.

7. Halte dich fern von einer Sache, bei der Lüge im Spiel ist, und hilf nicht einen Unschuldigen oder der eine gerechte Sache hat, verurteilen; denn ich spreche keinen frei, der schuldig ist.

8. Und Geschenke nimm nicht an; denn Geschenke machen Sehende blind und verkehren die gerechte Sache.

9. Einen Fremdling sollst du nicht hart behandeln; ihr wißt ja, wie es dem Fremden zu Mute ist, weil ihr selbst Fremdlinge gewesen seid in Ägypten.

10. Sechs Jahre hindurch sollst du dein Land bebauen und seinen Ertrag einheimsen;

11. im siebenten Jahre aber sollst du es brach liegen lassen und frei geben, so daß die Bedürftigen deines Volks ihre Nahrung holen können, und was sie übrig lassen, mögen die wilden Tiere fressen; ebenso sollst du verfahren mit deinem Weinberg und deinem Ölgarten.

12. Sechs Tage hindurch magst du deine Arbeit verrichten; am siebenten Tag aber sollst du feiern, damit dein Rind und dein Esel ruhe, und der Sohn deiner Sklavin, sowie der Fremdling einmal aufatme.

13. Und in Bezug auf alles, was ich euch befohlen habe, nehmt euch wohl in acht! Den Namen anderer Götter erwähnet nicht; er soll dir nicht über die Lippen kommen!

14. Dreimal im Jahre sollst du mir eine Festfeier abhalten.

15. Das Fest der ungesäuerten Brote sollst du halten: sieben Tage lang sollst du ungesäuerte Brote essen, wie ich es dir befohlen habe, zur Zeit des Monats Abib; denn in ihm bist du aus Ägypten ausgezogen. Vor mir soll man nicht mit leeren Händen erscheinen.

16. Und das Fest der Kornernte, der Erstlinge deines Landbaus, den du betreibst, und das Fest der Herbstlese um die Wende des Jahres, wenn du die Bodenerzeugnisse einheimsest.

17. Dreimal im Jahre soll alles, was männlich ist, vor dem Herrn, Jahwe, erscheinen.

18. Du sollst mir nicht zu gesäuerten Broten das Blut meines Opfers darbringen, und das Fett meines Festopfers soll nicht bis zum folgenden Tag aufbewahrt werden.

2. Mose 23