2. Mose 12:7-10 Textbibel 1899 (TEXT)

7. Dann sollen sie etwas von dem Blute nehmen und es an die beiden Thürpfosten und die Oberschwelle derjenigen Häuser streichen, in denen sie es verzehren.

8. Das Fleisch aber sollen sie in derselben Nacht essen und zwar gebraten; ungesäuerte Brote nebst bitteren Kräutern sollen sie dazu essen.

9. Ihr sollt es nicht roh oder in Wasser gesotten verzehren, sondern am Feuer gebraten, und zwar so, daß der Kopf noch mit den Beinen und den inneren Teilen zusammenhängt.

10. Auch sollt ihr nichts davon bis zum Morgen übrig lassen; was davon bis zum Morgen übrig bleibt, sollt ihr verbrennen.

2. Mose 12