In jedem Rechtshandel aber, der von seiten eurer Brüder, die in ihren Städten wohnen, vor euch gebracht wird, er betreffe nun einen Mord oder irgend ein Gesetz und Gebot oder irgendwelche Satzungen und Rechte, sollt ihr sie belehren, damit sie sich nicht gegen Jahwe verschulden, und nicht ein grimmiger Zorn über euch und eure Brüder komme. Also sollt ihr verfahren, damit ihr euch nicht verschuldet!