5. Und so fielen auf Manasse zehn Anteile, außer dem Land Gilead und Baschan, das jenseits des Jordan liegt.
6. Denn die Töchter Manasses empfingen ein Erbteil unter seinen Söhnen; aber das Land Gilead wurde den übrigen Söhnen Manasses zuteil.
7. Und Manasses Grenze lief von Asser an nach Mikmetat, das vor Sichem liegt, und geht zur Rechten bis zu den Einwohnern von En-Tappuach.
8. Denn das Land Tappuach wurde Manasse zuteil; aber [die Stadt] Tappuach, an der Grenze Manasses, wurde den Söhnen Ephraims zugeteilt.
9. Danach kommt die Grenze herab zum Bach Kana, südlich vom Bach. — Diese Städte gehören zu Ephraim mitten unter den Städten Manasses. — Aber die Grenze von Manasse verläuft nördlich vom Bach und endet am Meer.
10. Dem Ephraim wurde das Land gegen Süden und dem Manasse dasjenige gegen Norden zuteil. Und das Meer ist seine Grenze; gegen Norden stößt es an Asser und an Issaschar gegen Osten.
11. Und Manasse erhielt im [Gebiet von] Issaschar und Asser: Beth-Schean und seine Tochterstädte, Jibleam und seine Tochterstädte, die Bewohner von Dor und seine Tochterstädte, die Bewohner von En-Dor und seine Tochterstädte, die Bewohner von Taanach und seine Tochterstädte, die Bewohner von Megiddo und seine Tochterstädte, die drei Anhöhen.
12. Aber die Söhne Manasses konnten diese Städte nicht einnehmen, sondern es gelang den Kanaanitern, in diesem Land zu bleiben.