20. Du sollst deinem Bruder keinen Zins auferlegen, weder Zins für Geld noch Zins für Speise, noch Zins für irgendetwas, das verzinst werden kann.
21. Dem Fremden darfst du Zins auferlegen, deinem Bruder aber sollst du keinen Zins auferlegen, damit dich der Herr, dein Gott, segne in allem, was du unternimmst in dem Land, in das du kommst, um es in Besitz zu nehmen.
22. Wenn du dem Herrn, deinem Gott, ein Gelübde ablegst, so sollst du nicht säumen, es zu erfüllen; denn der Herr, dein Gott, wird es gewiss von dir fordern, und es würde eine Sünde für dich sein.
23. Wenn du es aber unterlässt, zu geloben, so ist es keine Sünde für dich.
24. Was aber über deine Lippen gegangen ist, das sollst du halten und tun, so wie du es dem Herrn, deinem Gott, freiwillig gelobt hast; das, was du mit deinem Mund versprochen hast.
25. Wenn du in den Weinberg deines Nächsten gehst, so darfst du Trauben essen, so viel du willst, bis du satt bist; aber du sollst nichts in dein Gefäß tun.
26. Wenn du durch das Getreidefeld deines Nächsten gehst, so darfst du mit der Hand Ähren abstreifen; aber die Sichel sollst du nicht über das Getreidefeld deines Nächsten schwingen!