11. Ist jemand bei dir infolge eines nächtlichen Vorfalls nicht rein, so soll er vor das Lager hinausgehen und nicht wieder hineinkommen;
12. aber gegen Abend soll er sich mit Wasser baden, und wenn die Sonne untergeht, darf er wieder in das Lager hineinkommen.
13. Und du sollst außerhalb des Lagers einen Ort haben, wohin du [zur Notdurft] hinausgehst.
14. Und du sollst einen Spaten unter deinem Gerät haben, und wenn du dich draußen setzen willst, sollst du damit ein Loch graben und dich umdrehen und zuscharren, was von dir gegangen ist.
15. Denn der Herr, dein Gott, wandelt mitten in deinem Lager, um dich zu erretten und deine Feinde vor dir dahinzugeben. Darum soll dein Lager heilig sein, dass er nichts Schändliches an dir sieht und sich nicht von dir abwendet.
16. Du sollst den Knecht, der sich von seinem Herrn weg zu dir gerettet hat, seinem Herrn nicht ausliefern.
17. Er soll bei dir wohnen, in deiner Mitte, an dem Ort, den er erwählt in einem deiner Tore, wo es ihm gefällt, und du sollst ihn nicht bedrücken.
18. Unter den Töchtern Israels soll keine Hure und unter den Söhnen Israels kein Hurer sein.
19. Du sollst keinen Hurenlohn, noch Hundegeld in das Haus des Herrn, deines Gottes, bringen für irgendein Gelübde; denn beides ist dem Herrn, deinem Gott, ein Gräuel.