5. Mose 22:11-29 Schlachter 2000 (SCH2000)

11. Du sollst keine Kleidung aus verschiedenartigen Garnen anziehen, die aus Wolle und Leinen zusammengewoben ist.

12. Du sollst dir Quasten machen an die vier Zipfel deines Überwurfs, mit dem du dich bedeckst.

13. Wenn jemand eine Frau nimmt und zu ihr eingeht, danach aber verschmäht er sie,

14. und er legt ihr Dinge zur Last, die sie ins Gerede bringen, und bringt sie in einen schlechten Ruf, indem er spricht: Ich habe diese Frau genommen; als ich ihr aber nahte, habe ich die Zeichen der Jungfräulichkeit nicht an ihr gefunden!,

15. so sollen der Vater und die Mutter der jungen Frau sie nehmen und die Zeichen der Jungfräulichkeit der jungen Frau zu den Ältesten der Stadt an das Tor hinausbringen.

16. Und der Vater der jungen Frau soll zu den Ältesten sagen: Ich habe diesem Mann meine Tochter zur Frau gegeben, aber er verschmäht sie,

17. und siehe, er legt ihr Dinge zur Last, die sie ins Gerede bringen, indem er spricht: Ich habe an deiner Tochter die Zeichen der Jungfräulichkeit nicht gefunden — aber dies sind doch die Zeichen der Jungfräulichkeit meiner Tochter! Und sie sollen das Tuch vor den Ältesten der Stadt ausbreiten.

18. Dann sollen die Ältesten jener Stadt den Mann nehmen und ihn bestrafen;

19. und sie sollen ihm eine Strafe von 100 Schekel Silber auferlegen und diese dem Vater der jungen Frau geben, weil jener eine Jungfrau in Israel verleumdet hat; und er soll sie als Frau behalten, er kann sie sein Leben lang nicht verstoßen.

20. Wenn aber diese Sache wahr ist und die Zeichen der Jungfräulichkeit an der jungen Frau nicht gefunden worden sind,

21. so soll man die junge Frau vor die Tür ihres väterlichen Hauses führen, und die Leute ihrer Stadt sollen sie zu Tode steinigen, weil sie eine Schandtat in Israel begangen hat, indem sie Unzucht trieb im Haus ihres Vaters. So sollst du das Böse aus deiner Mitte ausrotten.

22. Wenn jemand ertappt wird, dass er bei einer verheirateten Frau liegt, so sollen beide zusammen sterben, der Mann, der bei der Frau gelegen hat, und die Frau. So sollst du das Böse aus Israel ausrotten.

23. Wenn ein Mädchen, eine Jungfrau, mit einem Mann verlobt ist, und ein anderer Mann trifft sie in der Stadt an und liegt bei ihr,

24. so sollt ihr sie beide zum Tor jener Stadt hinausführen und sollt sie beide steinigen, dass sie sterben: das Mädchen deshalb, weil sie in der Stadt nicht geschrien hat; den Mann deshalb, weil er die Frau seines Nächsten geschwächt hat. So sollst du das Böse aus deiner Mitte ausrotten.

25. Wenn aber der Mann das verlobte Mädchen auf dem Feld antrifft und sie ergreift und bei ihr liegt, so soll der Mann, der bei ihr gelegen hat, allein sterben.

26. Dem Mädchen aber sollst du nichts tun, weil das Mädchen keine Sünde getan hat, die den Tod verdient. Denn es ist gleich, wie wenn jemand sich gegen seinen Nächsten aufmacht und ihn totschlägt; so verhält es sich auch damit.

27. Denn er fand sie auf dem Feld, das verlobte Mädchen schrie; es gab aber niemand, der sie retten konnte.

28. Wenn jemand ein Mädchen, eine Jungfrau, antrifft, die noch nicht verlobt ist, und sie ergreift und bei ihr liegt und sie ertappt werden,

29. so soll der Mann, der bei dem Mädchen gelegen hat, dem Vater des Mädchens 50 [Schekel] Silber geben, und er soll sie zur Frau haben, weil er sie geschwächt hat; er kann sie nicht verstoßen sein Leben lang.

5. Mose 22