5. Mose 21:14-23 Schlachter 2000 (SCH2000)

14. Wenn du aber keinen Gefallen [mehr] an ihr hast, so sollst du sie freilassen, nach ihrem Belieben, aber sie keines­wegs um Geld verkaufen, sie auch nicht als Sklavin behandeln, weil du sie geschwächt hast.

15. Wenn jemand zwei Frauen hat, eine, die er liebt, und eine, die er verschmäht, und sie ihm Söhne gebären, beide, die Geliebte und die Verschmähte, und wenn der Erstgeborene von der Verschmähten ist

16. und die Zeit kommt, dass er seinen Söhnen seinen Besitz als Erbe austeilt, so kann er nicht dem Sohn der Geliebten vor dem erstgeborenen Sohn der Verschmähten das Erstgeburtsrecht verleihen;

17. sondern er soll den Erstgeborenen, nämlich den Sohn der Verschmähten, anerkennen, indem er ihm von allem, was vorhanden ist, zwei Teile gibt; denn dieser ist der Erstling seiner Kraft, und das Recht der Erstgeburt gehört ihm.

18. Wenn jemand einen widerspenstigen und störrischen Sohn hat, der der Stimme seines Vaters und seiner Mutter nicht gehorcht und ihnen auch nicht folgen will, wenn sie ihn züchtigen,

19. so sollen sein Vater und seine Mutter ihn ergreifen und zu den Ältesten seiner Stadt führen und zu dem Tor jenes Ortes,

20. und sie sollen zu den Ältesten seiner Stadt sagen: Dieser unser Sohn ist störrisch und widerspenstig und gehorcht unserer Stimme nicht; er ist ein Schlemmer und ein Säufer!

21. Dann sollen ihn alle Leute seiner Stadt steinigen, damit er stirbt. So sollst du das Böse aus deiner Mitte ausrotten, dass ganz Israel es hört und sich fürchtet.

22. Wenn auf einem Mann eine Sünde ist, die ein Todesurteil nach sich zieht, und er wird getötet und du hängst ihn an ein Holz,

23. so soll sein Leichnam nicht über Nacht an dem Holz bleiben, sondern du sollst ihn unbedingt an jenem Tag begraben. Denn von Gott verflucht ist derjenige, der [ans Holz] gehängt wurde, und du sollst dein Land nicht verunreinigen, das der Herr, dein Gott, dir zum Erbe gibt.

5. Mose 21