1. Wenn man einen Erschlagenen findet in dem Land, das dir der Herr, dein Gott, gibt, um es in Besitz zu nehmen, und er auf dem Feld liegt und man nicht weiß, wer ihn erschlagen hat,
2. so sollen deine Ältesten und deine Richter hinausgehen und [die Entfernungen] messen von dem Erschlagenen bis zu den Städten, die ringsum liegen.
3. Und die Ältesten der Stadt, die am nächsten bei dem Erschlagenen liegt, sollen eine junge Kuh nehmen, mit der noch nicht gearbeitet wurde [und] die noch an keinem Joch gezogen hat.