5. Mose 19:15-21 Schlachter 2000 (SCH2000)

15. Ein einzelner Zeuge soll nicht gegen jemand auftreten wegen irgendeiner Schuld oder wegen irgendeiner Sünde, mit der man sich versündigen kann; sondern auf der Aussage von zwei oder drei Zeugen soll jede Sache beruhen.

16. Wenn aber ein falscher Zeuge gegen jemand auftritt, um ihn einer Übertretung zu beschuldigen,

17. so sollen die Männer, die Streit miteinander haben, vor den Herrn, vor die Priester und Richter treten, die zu jener Zeit [im Amt] sein werden.

18. Und die Richter sollen es genau erforschen. Stellt es sich heraus, dass der Zeuge ein falscher Zeuge ist und gegen seinen Bruder ein falsches Zeugnis abgelegt hat,

19. so sollt ihr ihm das antun, was er seinem Bruder antun wollte. So sollst du das Böse aus deiner Mitte ausrotten.

20. Und die Übrigen sollen es hören und sich fürchten und nicht mehr solche bösen Taten in deiner Mitte verüben.

21. Du sollst ihn nicht verschonen: Leben um Leben, Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß!

5. Mose 19