13. und je ein Zehntel Feinmehl als Speisopfer, mit Öl gemengt, zu jedem Lamm. Es ist ein Brandopfer, ein Feueropfer zum lieblichen Geruch für den Herrn.
14. Und sein Trankopfer soll ein halbes Hin Wein zu jedem Stier sein, ein Drittel Hin zu dem Widder, ein Viertel Hin zu jedem Lamm. Das ist das monatliche Brandopfer, für jeden Monat im Jahr.
15. Dazu soll ein Ziegenbock als Sündopfer dem Herrn geopfert werden, außer dem beständigen Brandopfer und seinem Trankopfer.
16. Aber am vierzehnten Tag des ersten Monats ist das Passah des Herrn;
17. und am fünfzehnten Tag desselben Monats ist das Fest; sieben Tage soll man ungesäuertes [Brot] essen.
18. Am ersten Tag soll eine heilige Versammlung sein; da sollt ihr keine Werktagsarbeit verrichten,