3. Mose 7:1-12 Schlachter 2000 (SCH2000)

1. Und dies ist das Gesetz vom Schuldopfer, welches hochheilig ist:

2. Am gleichen Ort, wo man das Brandopfer schächtet, soll man auch das Schuldopfer schächten, und [der Priester] soll sein Blut ringsum an den Altar sprengen.

3. Auch soll er von ihm all sein Fett darbringen, den Fettschwanz samt dem Fett, das die Eingeweide bedeckt;

4. dazu die beiden Nieren mit dem Fett daran, das an den Lenden ist, samt dem Leberlappen; über den Nieren soll man es wegnehmen.

5. Und der Priester soll es auf dem Altar in Rauch aufgehen lassen als ein Feueropfer für den Herrn; es ist ein Schuldopfer.

6. Alles, was männlich ist unter den Pries­tern, darf es essen; es soll an heiliger Stätte gegessen werden: Es ist hochheilig.

7. Wie das Sündopfer, so das Schuldopfer; für beide gilt ein und dasselbe Gesetz: Es gehört dem Priester, der die Sühnung damit erwirkt.

8. Und dem Priester, der jemandes Brandopfer darbringt, ihm gehört auch die Haut des Brandopfers, das er dargebracht hat.

9. Ebenso alle Speisopfer, die im Ofen gebacken, im Topf oder in der Pfanne bereitet werden; sie fallen dem Priester zu, der sie darbringt.

10. Alle Speisopfer, seien sie nun mit Öl vermengt oder trocken, gehören allen Söhnen Aarons, dem einen wie dem anderen.

11. Und dies ist das Gesetz vom Friedensopfer, das man dem Herrn darbringen soll:

12. Wenn er es zum Dank opfern will, so bringe er zu seinem Dankopfer hinzu ungesäuerte Kuchen dar, mit Öl angerührt, und ungesäuerte Fladen, mit Öl gesalbt, und eingerührtes Feinmehl [für] mit Öl angerührte Kuchen.

3. Mose 7