3. Mose 5:1-4 Schlachter 2000 (SCH2000)

1. Und wenn eine Seele dadurch sündigt, dass sie etwas nicht anzeigt, obwohl sie die Fluchandrohung vernommen hat und Zeuge ist, weil sie es gesehen oder erfahren hat, und so Schuld auf sich bringt;

2. oder wenn jemand irgendetwas Unreines anrührt, sei es das Aas eines unreinen Wildes oder das Aas eines unreinen Viehs oder das Aas eines unreinen kriechenden Tieres, und es ist ihm verborgen gewesen, und er wird unrein und schuldig;

3. oder wenn jemand die Unreinheit eines Menschen anrührt, irgendetwas von alledem, womit man sich verunreinigen kann, und es ist ihm verborgen gewesen, er hat es aber nun erfahren und ist nun schuldig;

4. oder wenn jemand leichtfertig mit seinen Lippen schwört, Gutes oder Böses tun zu wollen, irgendetwas von dem, was ein Mensch so leichtfertig schwören mag, und es war ihm verborgen, er erkennt es aber nun und hat sich in einer dieser Sachen schuldig gemacht —

3. Mose 5