19. Bringt aber einer seinem Nächsten eine Verletzung bei, so soll man ihm das tun, was er getan hat:
20. Bruch um Bruch, Auge um Auge, Zahn um Zahn; die Verletzung, die er dem anderen zugefügt hat, soll man ihm auch zufügen.
21. Wer also ein Vieh erschlägt, der soll es erstatten; wer aber einen Menschen erschlägt, der soll getötet werden.
22. Ihr sollt ein einheitliches Recht haben, für den Fremdling wie für den Einheimischen; denn ich, der Herr, bin euer Gott.