13. Wenn ein Mann bei einem Mann liegt, als würde er bei einer Frau liegen, so haben sie beide einen Gräuel begangen, und sie sollen unbedingt getötet werden; ihr Blut sei auf ihnen!
14. Wenn ein Mann eine Frau nimmt und ihre Mutter dazu, so ist das eine Schandtat; man soll ihn samt den beiden Frauen mit Feuer verbrennen, damit keine solche Schandtat unter euch sei.
15. Wenn ein Mann bei einem Tier liegt, so soll er unbedingt getötet werden, und das Tier soll man umbringen.
16. Wenn eine Frau sich irgendeinem Tier naht, um sich mit ihm einzulassen, so sollst du die Frau töten und das Tier auch; sie sollen unbedingt getötet werden; ihr Blut sei auf ihnen!
17. Wenn ein Mann seine Schwester nimmt, die Tochter seines Vaters oder die Tochter seiner Mutter, und ihre Scham sieht, und sie sieht seine Scham, so ist das eine Schande. Sie sollen ausgerottet werden vor den Augen der Angehörigen ihres Volkes. Er hat die Scham seiner Schwester entblößt, er soll seine Schuld tragen.
18. Wenn ein Mann bei einer Frau liegt zur Zeit ihres Unwohlseins und ihre Scham entblößt und ihre Quelle aufdeckt, während sie die Quelle ihres Blutes entblößt, so sollen beide ausgerottet werden aus der Mitte ihres Volkes!
19. Die Scham der Schwester deiner Mutter und die Scham der Schwester deines Vaters sollst du nicht entblößen; denn wer dies tut, hat seine Blutsverwandten entblößt; sie sollen ihre Schuld tragen!
20. Wenn ein Mann bei der Frau des Bruders seines Vaters liegt, der hat die Scham seines Onkels entblößt; sie sollen ihre Sünde tragen, sie sollen kinderlos sterben!
21. Wenn ein Mann die Frau seines Bruders nimmt, so ist das eine Unreinheit; sie sollen kinderlos bleiben, weil er die Scham seines Bruders entblößt hat.
22. So haltet nun alle meine Satzungen und meine Rechte und tut sie, damit euch das Land nicht ausspeit, in das ich euch führe, damit ihr darin wohnen sollt!