16. Wenn einem Mann der Same entgeht, so soll er sein ganzes Fleisch im Wasser baden; und er wird unrein sein bis zum Abend.
17. Und jedes Kleid und jedes Fell, auf das der Same kommt, soll man mit Wasser waschen; und es wird unrein sein bis zum Abend.
18. Und wenn ein Mann bei einer Frau liegt und ihm der Same entgeht, so sollen sie sich im Wasser baden, und sie werden unrein sein bis zum Abend.
19. Wenn eine Frau Ausfluss hat, und zwar den Blutfluss ihres Fleisches, so soll sie sieben Tage lang in ihrer Unreinheit verbleiben; und jeder, der sie anrührt, wird unrein sein bis zum Abend.
20. Und alles, worauf sie in ihrer Unreinheit liegt, wird unrein; auch alles, worauf sie sitzt, wird unrein.
21. Und jeder, der ihr Lager anrührt, der soll seine Kleider waschen und sich im Wasser baden; und er wird unrein sein bis zum Abend.
22. Und wer immer einen Gegenstand anrührt, auf dem sie gesessen ist, der soll seine Kleider waschen und sich im Wasser baden; und er wird unrein sein bis zum Abend.