3. Mose 14:19-38 Schlachter 2000 (SCH2000)

19. Und der Priester soll das Sündopfer opfern und für den von seiner Unreinheit zu Reinigenden Sühnung erwirken, und soll danach das Brandopfer schächten.

20. Und der Priester soll das Brandopfer samt dem Speisopfer auf dem Altar opfern und so für ihn Sühnung erwirken; dann ist er rein.

21. Ist er aber arm und kann nicht so viel aufbringen, so nehme er ein Lamm, ein Schuldopfer, als Webopfer, um für ihn Sühnung zu erwirken, und ein Zehntel Feinmehl, mit Öl angerührt, zum Speisopfer, und ein Log Öl,

22. und zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben, je nach seinem Vermögen, die eine als Sündopfer, die andere als Brandopfer.

23. Und er bringe sie am achten Tag seiner Reinigung zu dem Priester, vor den Eingang der Stiftshütte, vor den Herrn.

24. Da soll der Priester das Lamm des Schuldopfers nehmen und das Öl, und der Priester soll beides vor dem Herrn weben als ein Webopfer.

25. Und er soll das Lamm des Schuldopfers schächten; und der Priester soll von dem Blut des Schuldopfers nehmen und es dem, der gereinigt werden soll, auf sein rechtes Ohrläppchen tun und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes;

26. und von dem Öl soll der Priester in seine eigene linke Hand gießen,

27. und mit seinem rechten Finger sprenge der Priester von dem Öl, das in seiner linken Hand ist, siebenmal vor dem Herrn.

28. Danach soll der Priester von dem Öl in seiner Hand dem, der gereinigt werden soll, etwas auf sein rechtes Ohrläppchen und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes tun, oben auf das Blut des Schuldopfers.

29. Den Rest des Öls in seiner Hand aber soll der Priester dem zu Reinigenden auf das Haupt gießen, um für ihn Sühnung zu erwirken vor dem Herrn.

30. Danach soll er die eine der Turteltauben oder der jungen Tauben opfern von dem, was seine Hand aufbringen kann —

31. eben das, was seine Hand aufbringen kann: die eine als Sündopfer und die andere als Brandopfer, samt dem Speisopfer; und so soll der Priester Sühnung erwirken vor dem Herrn für den, der gereinigt werden soll.

32. Das ist das Gesetz für den, der die Aussatz-Plage hat, der mit seiner Hand nicht aufbringen kann, was zu seiner Reinigung gehört.

33. Und der Herr redete zu Mose und Aaron und sprach:

34. Wenn ihr in das Land Kanaan kommt, das ich euch zum Besitz gebe, und ich irgendein Haus im Land eures Besitzes mit einer Aussatz-Plage belege,

35. so soll der, dem das Haus gehört, kommen und es dem Priester anzeigen und sprechen: Es scheint mir, als sei eine [Aussatz-]Plage an meinem Haus.

36. Dann soll der Priester gebieten, dass man das Haus ausräumt, ehe der Priester hineingeht, um die Plage zu besehen, damit nicht alles unrein wird, was im Haus ist; danach soll der Priester hin­eingehen, um das Haus zu besehen.

37. Wenn er nun die Plage besieht und findet, dass an der Wand des Hauses grüne oder rötliche Vertiefungen sind, die tiefer liegend erscheinen als die [übrige] Wand,

38. so soll der Priester aus dem Haus hinausgehen, an die Tür des Hauses, und das Haus sieben Tage lang verschließen.

3. Mose 14