3. Mose 14:17-24 Schlachter 2000 (SCH2000)

17. Und von dem übrigen Öl in seiner Hand soll der Priester dem, der gereinigt werden soll, auf das rechte Ohrläppchen tun und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes, oben auf das Blut des Schuldopfers.

18. Den Rest des Öls aber in seiner Hand soll der Priester auf das Haupt dessen gießen, der gereinigt werden soll, und für ihn Sühnung erwirken vor dem Herrn.

19. Und der Priester soll das Sündopfer opfern und für den von seiner Unreinheit zu Reinigenden Sühnung erwirken, und soll danach das Brandopfer schächten.

20. Und der Priester soll das Brandopfer samt dem Speisopfer auf dem Altar opfern und so für ihn Sühnung erwirken; dann ist er rein.

21. Ist er aber arm und kann nicht so viel aufbringen, so nehme er ein Lamm, ein Schuldopfer, als Webopfer, um für ihn Sühnung zu erwirken, und ein Zehntel Feinmehl, mit Öl angerührt, zum Speisopfer, und ein Log Öl,

22. und zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben, je nach seinem Vermögen, die eine als Sündopfer, die andere als Brandopfer.

23. Und er bringe sie am achten Tag seiner Reinigung zu dem Priester, vor den Eingang der Stiftshütte, vor den Herrn.

24. Da soll der Priester das Lamm des Schuldopfers nehmen und das Öl, und der Priester soll beides vor dem Herrn weben als ein Webopfer.

3. Mose 14