17. das Käuzchen, den Kormoran, den Ibis,
18. die Ohreneule, den Pelikan, den Aasgeier,
19. den Storch, die Reiherarten, den Wiedehopf und die Fledermaus.
20. Jedes geflügelte Kleingetier, das auf vier Füßen geht, soll für euch ein Gräuel sein.
21. Nur diese dürft ihr essen von dem geflügelten Kleingetier, das auf vier Füßen geht: die oberhalb ihrer Füße zwei Schenkel haben, mit denen sie über den Erdboden hüpfen können.
22. Von diesen dürft ihr essen: alle Arten der Arbeh-Heuschrecke, alle Arten der Solham-Heuschrecke, der Hargol-Heuschrecke und der Hagab-Heuschrecke.
23. Aber alles [übrige] geflügelte Kleingetier, das auf vier Füßen [geht], soll für euch ein Gräuel sein;
24. und ihr würdet euch an ihnen verunreinigen; wer ihr Aas anrührt, der soll unrein sein bis zum Abend;
25. wer aber von ihrem Aas etwas aufhebt, der soll seine Kleider waschen, und er ist unrein bis zum Abend.
26. Jedes Tier, das nicht zugleich gänzlich gespaltene Klauen hat und wiederkäut, soll für euch unrein sein; jeder, der es anrührt, wird unrein.
27. Auch alles, was auf seinen Tatzen geht unter den Vierfüßlern, soll für euch unrein sein; jeder, der ihr Aas anrührt, wird unrein sein bis zum Abend;
28. und wer ihr Aas aufhebt, der soll seine Kleider waschen und bleibt unrein bis zum Abend; unrein sollen sie für euch sein.
29. Auch diese sollen für euch unrein sein von dem Gewimmel, das auf der Erde kriecht: das Wiesel, die Maus, die verschiedenen Eidechsenarten;
30. der Gecko, die Mauereidechse, die Letaa-Echse, der Salamander und das Chamäleon.
31. Diese sollen für euch unrein sein unter allem, was kriecht; wer sie anrührt, wenn sie tot sind, wird unrein sein bis zum Abend.
32. Auch wird alles unrein, worauf eines von diesen Tieren fällt, wenn es tot ist, sei es ein hölzernes Gefäß oder ein Kleid, ein Fell oder ein Sack; ein Gerät aber, mit dem man Arbeit verrichtet, soll man ins Wasser legen, und es soll unrein bleiben bis zum Abend; dann wird es rein.
33. Fällt aber eines jener Tiere in ein irdenes Geschirr, so wird sein ganzer Inhalt unrein, und ihr müsst es zerbrechen.
34. Wenn etwas von dem Wasser an irgendeine Speise kommt, die man essen will, so wird sie unrein, ebenso jedes Getränk, das man aus einem solchen Gefäß trinken würde.
35. Alles wird unrein, worauf ein solches Aas fällt; wäre es ein Backofen oder Kochherd, so müsste er eingerissen werden; denn er wäre unrein und müsste euch als unrein gelten.
36. Nur ein Wassersammler, der von einer Quelle oder von einer Zisterne [gespeist wird], bleibt rein; wer aber ein Aas darin anrührt, wird gleichwohl unrein.