14. den Leuchter zur Beleuchtung samt seinen Geräten und seinen Lampen und das Öl des Leuchters;
15. den Räucheraltar mit seinen Tragstangen, das Salböl und das wohlriechende Räucherwerk, den Eingangsvorhang für den Eingang der Wohnung;
16. den Brandopferaltar mit seinem ehernen Gitter, mit seinen Tragstangen und allen seinen Geräten, das Becken mit seinem Gestell;
17. die Behänge des Vorhofs mit seinen Säulen und Füßen, und den Vorhang für den Eingang am Vorhof;