2. Mose 30:1-17 Schlachter 2000 (SCH2000)

1. Und du sollst einen Altar anfertigen, um Räucherwerk darauf zu räuchern; aus Akazienholz sollst du ihn machen.

2. Eine Elle lang und eine Elle breit soll er sein, viereckig, und zwei Ellen hoch, und seine Hörner sollen aus einem Stück mit ihm sein.

3. Und du sollst ihn mit reinem Gold überziehen, seine Platte und seine Wände ringsum und seine Hörner, und sollst ihm ringsum einen goldenen Kranz machen;

4. und mache ihm zwei goldene Ringe unter dem Kranz; an seinen beiden Seiten sollst du sie anbringen, an seinen beiden Wänden, und sie sollen die Tragstangen aufnehmen, dass man ihn damit tragen kann.

5. Und die Tragstangen sollst du aus Akazienholz machen und sie mit Gold überziehen.

6. Und du sollst ihn vor den Vorhang stellen, der vor der Lade des Zeugnisses hängt, und vor den Sühnedeckel, der auf dem Zeugnis ist, wo ich mit dir zusammenkommen will.

7. Und Aaron soll wohlriechendes Räucherwerk auf ihm räuchern, Morgen für Morgen; wenn er die Lampen zurichtet, soll er es räuchern.

8. Und auch wenn Aaron zur Abendzeit die Lampen zurichtet, soll er es räuchern. Es soll ein beständiges Räucherwerk sein vor dem Herrn bei euren [künftigen] Geschlechtern.

9. Ihr sollt kein fremdes Räucherwerk auf ihm darbringen und auch kein Brandopfer, kein Speisopfer; und ihr sollt kein Trankopfer auf ihm ausgießen.

10. Aber einmal im Jahr soll Aaron auf seinen Hörnern Sühnung erwirken; mit dem Blut des Sündopfers der Versöhnung soll er einmal jährlich darauf Sühnung erwirken für eure Geschlechter; er ist dem Herrn hochheilig.

11. Und der Herr redete mit Mose und sprach:

12. Wenn du die Zahl der Kinder Israels ermittelst, alle, die gezählt werden, so soll jeder dem Herrn ein Lösegeld für seine Seele geben, wenn man sie zählt, damit nicht eine Plage über sie kommt, wenn sie gezählt werden.

13. Jeder, der durch die Zählung geht, soll einen halben Schekel geben, nach dem Schekel des Heiligtums (ein Schekel gilt 20 Gera) — einen halben Schekel als Hebopfer für den Herrn.

14. Jeder, der durch die Zählung geht im Alter von 20 Jahren und darüber, der soll dem Herrn das Hebopfer geben.

15. Der Reiche soll nicht mehr geben und der Arme nicht weniger als einen halben Schekel, wenn ihr dem Herrn das Hebopfer gebt, um Sühnung zu erwirken für eure Seelen.

16. Und du sollst das Sühnegeld von den Kindern Israels nehmen und es für den Dienst der Stiftshütte geben, dass es den Kindern Israels zum Gedenken sei vor dem Herrn, um Sühnung zu erwirken für eure Seelen.

17. Weiter redete der Herr mit Mose und sprach:

2. Mose 30