17. und am fünfzehnten Tage desselben Monats ist das Fest; sieben Tage soll man ungesäuertes Brot essen.
18. Am ersten Tage soll heilige Versammlung sein; da sollt ihr keine Werktagsarbeit verrichten,
19. sondern sollt dem HERRN feurige Brandopfer darbringen, zwei junge Farren, einen Widder, sieben einjährige Lämmer; tadellos sollen sie sein;
20. dazu ihre Speisopfer von Semmelmehl, mit Öl gemengt; drei Zehntel sollt ihr zu jedem Farren tun und zwei Zehntel zum Widder
21. und ein Zehntel zu jedem der sieben Lämmer;
22. dazu einen Sündopferbock, um Sühnung für euch zu erwirken.
23. Und solches sollt ihr tun außer dem Brandopfer vom Morgen, welches ein beständiges Brandopfer ist.