16. und wer den Namen des HERRN lästert, der soll unbedingt sterben! Die ganze Gemeinde soll ihn steinigen, er sei ein Fremdling oder ein Einheimischer; wenn er den Namen lästert, so soll er sterben!
17. Auch wenn jemand einen Menschen erschlägt, so soll er unbedingt sterben.
18. Wer aber ein Vieh erschlägt, der soll es bezahlen; Seele um Seele!
19. Bringt aber einer seinem Nächsten eine Verletzung bei, so soll man ihm tun, wie er getan hat:
20. Bruch um Bruch, Auge um Auge, Zahn um Zahn; die Verletzung, die er dem andern zugefügt hat, soll man ihm auch zufügen;