3. Mose 12:5 Schlachter 1951 (SCH51)

Gebiert sie aber ein Mägdlein, so soll sie zwei Wochen lang unrein sein, wie bei ihrem Unwohlsein, und soll sechsundsechzig Tage lang daheim bleiben in dem Blut ihrer Reinigung.

3. Mose 12

3. Mose 12:3-7