13. den Tisch mit seinen Stangen und allem seinem Gerät und die Schaubrote;
14. den Leuchter zur Beleuchtung samt seinen Geräten und Lampen und das Öl des Leuchters;
15. den Räucheraltar mit seinen Stangen, das Salböl und die Spezerei zum Räucherwerk, den Vorhang der Tür beim Eingang der Wohnung;
16. den Brandopferaltar mit seinem ehernen Gitter, mit seinen Stangen und allem seinem Gerät, das Becken mit seinem Fuß;