2. Mose 21:1-3 Schlachter 1951 (SCH51)

1. Das sind die Rechte, die du ihnen vorlegen sollst:

2. So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre lang dienen, und im siebenten soll er unentgeltlich freigelassen werden.

3. Ist er allein gekommen, so soll er auch allein entlassen werden; ist er aber verehelicht gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen.

2. Mose 21