3. Folglich wird sie, wenn sie sich zu Lebzeiten ihres Mannes mit einem anderen Mann einlässt, als Ehebrecherin angesehen. Stirbt ihr Mann jedoch, dann ist sie nicht mehr durch das Gesetz gebunden. Es ist ihr freigestellt, einen anderen Mann zu heiraten; sie wird deswegen nicht zur Ehebrecherin.
4. Auch bei euch ist es so, Geschwister. Indem Christus für euch starb, wurde an seinem Leib das Urteil vollzogen, das sich aufgrund des Gesetzes gegen euch richtete. Damit aber seid ihr dem Gesetz gegenüber tot, sodass ihr jetzt einem anderen gehören könnt, dem, der von den Toten auferstanden ist. Und das bedeutet: Jetzt kann unser Leben für Gott fruchtbar werden.
5. Denn als unser Leben noch von unserer eigenen Natur bestimmt war, wirkten sich in allem, was wir taten, die sündigen Leidenschaften aus, die vom Gesetz geweckt wurden. Und die einzige Frucht, die das brachte, war der Tod.