1. Timotheus 5:9 Neue Genfer Übersetzung (NGU2011)

Eine Witwe darf erst dann in das Witwenverzeichnis aufgenommen werden, wenn sie mindestens sechzig Jahre alt ist. Außerdem muss sie ihrem Mann treu gewesen sein

1. Timotheus 5

1. Timotheus 5:8-17