5. Mose 15:2 NeÜ bibel.heute (NBH)

Das soll folgendermaßen geschehen: Jeder Gläubiger soll seinem Schuldner die Rückzahlung erlassen. Er soll seinen Nächsten und Bruder nicht zur Bezahlung anhalten, sobald das Erlassjahr Jahwes ausgerufen ist.

5. Mose 15

5. Mose 15:1-11