16. Wer den Namen Jahwes lästert, muss getötet werden. Die ganze Gemeinschaft soll ihn steinigen. Das gilt für die Fremden unter euch genauso wie für die Einheimischen: Wer den Namen lästert, muss getötet werden.
17. Wenn jemand einen Menschen erschlägt, muss er getötet werden.
18. Wer ein Stück Vieh totschlägt, muss es erstatten, Leben für Leben.
19. Wenn jemand seinem Nächsten einen Schaden zufügt, soll man ihm antun, was er getan hat.
20. Knochenbruch für Knochenbruch, Auge für Auge, Zahn für Zahn. Der Schaden, den er einem Menschen zufügt, soll ihm zugefügt werden.
21. Wer ein Stück Vieh totschlägt, soll es erstatten, wer aber einen Menschen totschlägt, soll selbst getötet werden.